Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) APR GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) APR GmbH 

 

 

Auftraggeber für Transport und Logistik APR GmbH Alte Wittenberger Straße 17 06917 Jessen (Elster) 

 

Hinweis auf Geltung der AGB (§ 305 Abs. 2 BGB): Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftragnehmer diese AGB als Bestandteil des Vertrages an, auch ohne gesonderte Nachfrage, sofern ihm die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben wurde (z. B. PDF, Website oder ausgehändigte Kopie).

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Transport-, Speditions- und Logistikleistungen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbracht werden.

(2) Sie gelten sowohl für konventionelle Transporte als auch für Abfalltransporte, national und international.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn der Auftraggeber diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Ausführung des Auftrags oder durch Annahme der Leistung zustande.

Leistungsumfang

 

3. Der Auftragnehmer erbringt Transport-, Speditions-, Umschlag- und Logistikleistungen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

4. Pflichten des Auftraggebers (APR GmbH)

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere: • Art, Menge und Beschaffenheit des Transportguts • abfallrechtlich relevante Angaben, soweit Abfall transportiert wird • erforderliche Genehmigungen und Nachweise (z. B. AVV, eANV)

(2) Der Auftraggeber haftet nur für die Richtigkeit der übermittelten Informationen, nicht für die Durchführung gesetzlicher Vorschriften oder Anzeigen.

 

5. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen Anforderungen, Anzeigen und Meldungen ordnungsgemäß umzusetzen, sowohl in Deutschland als auch in allen beteiligten Ländern.

(2) Dies umfasst insbesondere: • Abfallrechtliche Anzeigen und Nachweise nach § 53 KrWG • Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) • sonstige transportrechtlich vorgeschriebene Anzeigen

(3) Für die ordnungsgemäße Durchführung haftet der Auftragnehmer gegenüber den zuständigen Behörden.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 45 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt bevorzugt elektronisch an: erechnung@apr-gmbh unternehmensgruppe.de

 

7. Termine und höhere Gewalt

(1) Abhol- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Verkehrsbehinderungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

 

8. Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

(2) Eine Haftung für Schäden, die auf falsche Angaben des Auftraggebers, mangelhafte Verpackung oder unvollständige Nachweise zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

 

9. Annahmeverweigerung Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beförderung von Transportgut abzulehnen oder abzubrechen, wenn gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsanforderungen oder vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Alle hieraus entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

10. Standzeiten

(1) Standzeiten oder sonstige Verzögerungen während der Durchführung des Transportauftrags sind nicht gesondert zu vergüten, unabhängig davon, durch wen oder was sie verursacht werden.

(2) Der Auftragnehmer darf diese Zeiten als Bestandteil der vereinbarten Transportleistung betrachten, ohne dass daraus zusätzliche Vergütungsansprüche entstehen.

(3) Diese Regelung erfolgt in Übereinstimmung mit § 412 BGB sowie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über Fracht und Spedition (§§ 407 ff. HGB).

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers: APR GmbH in Jessen (Elster).

 

12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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